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<TR>
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size=2>Aktueller Ausdruck aus der Internet-Zeitung
www.ngo-online.de</FONT></STRONG></SPAN></TD>
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<P class=textfett align=right>Mittwoch, 21.05.2003</P></TD></TR></TBODY></TABLE>
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<P><FONT face=Verdana,Helvetica,Arial,Geneva color=#000000
size=2><B>Patentierung von Genen</B></FONT><FONT
face=Verdana,Helvetica,Arial,Geneva color=#448844><B><BR><FONT size=3>Greenpeace
sieht juristische "Tricks" im Entwurf zum deutschen
Patengesetz</FONT></B></FONT><FONT face="Times New Roman" size=3> </FONT>
<P class=textgrossfett>ngo-online/21.05.2003 - Der aktuelle Gesetzentwurf des
Bundesjustizministeriums zu Patenten auf Leben ist eine Mogelpackung. Der
Entwurf des Ministeriums gibt vor, die Patentierung menschlicher Gene erheblich
einzuschränken. Die genaue Prüfung zeige aber, dass die geplanten Regeln im Kern
völlig ungeeignet sind. So existieren bereits mehrere Urteile von Patentämtern
und Patentgerichten, die zeigen, dass die vorgeschlagenen Regeln in der Praxis
wirkungslos wären, sagt Greenpeace nach Studium des Gesetzentwurfes des
Ministeriums.
<P class=textgross>"Man hat den Eindruck, dass sich hier Bürokratie und
Industrie verbünden, um den Bundestag mit juristischen Tricks hinters Licht zu
führen. Die Abgeordneten erfahren erst gar nicht, worüber sie abstimmen sollen,"
meint Christoph Then, Patentexperte von Greenpeace. "Nach wie vor würde das
Gesetz Patente auf Gene, von Teilen des menschlichen Körpers, sowie von Pflanzen
und Tieren im vollem Umfang erlauben."
<P class=textgross>Das komplexe Regelwerk der Patentgesetzgebung mache es dem
SPD-geführten Justizministerium leicht zu "tricksen". Laut Gesetzentwurf soll
die Patentierung menschlicher Gene ausdrücklich erlaubt werden, der Umfang der
Patente soll aber auf bestimmte technische Anwendungen begrenzt sein. So würde
z.B. beim Gen für Brustkrebs der Zweck des Patentes in die Ansprüche aufgenommen
werden. Dadurch sollen andere Firmen, die das Gen zum Beispiel zur Behandlung
von Prostata Erkrankungen verwenden wollen, frei von den Auflagen des
Patentinhabers sein. Doch der Deutsche Bundesgerichtshof entschied schon 1990,
dass derartige Regelungen, nicht zu einer Beschränkung der Reichweite von
Patenten führen. Das beabsichtigte Gesetz würde deswegen nicht zu der
gewünschten rechtlichen Klarheit, sondern lediglich zu langwierigen
Patentstreitigkeiten führen.
<P class=textgross>Zudem sollen nur die Gene unter den Schutz des geplanten
Gesetzes fallen, die noch "identisch" mit dem ursprünglichen Gen sind. Doch in
der Regel wird die Struktur der Gene schon beim Isolieren aus dem menschlichen
Körper geringfügig verändert. Nach den bisherigen Entscheidungen der Patentämter
führt diese Veränderung dazu, dass die Gene nicht mehr als natürlich anzusehen
wären. Damit würde auch das geplante Gesetz nicht mehr greifen.
<P class=textgross>Der Gesetzentwurf bezieht sich auf eine EU-Richtlinie, die
schon 1998 verabschiedet und bis heute nur von einer Minderheit der EU-Staaten
umgesetzt wurde. Inzwischen droht die EU Kommission mit einer millionenschweren
Klage gegen die Bundesregierung, weil sie die Richtlinie nicht fristgerecht
umgesetzt hat. "Das Justizministerium trägt die Hauptschuld daran, dass bisher
keine akzeptable Lösung erreicht werden konnte. Sinnvolle Lösungsansätze sind
von den Beamten regelmäßig blockiert worden", so Then.
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