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<TR>
<TD>
<P><FONT face=Arial,Helvetica,sans-serif size=2>Nr. 14 / 03</FONT></P>
<P><FONT face=Arial,Helvetica,sans-serif size=2>Berlin, am 3. März
2003</FONT></P>
<P><FONT face=Arial,Helvetica,sans-serif size=2>Der
EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat hat heute in Brüssel die Eckpunkte für ein
Europäisches Gemeinschaftspatent beschlossen. Nach langen Verhandlungen
ist damit der Weg frei für ein einheitliches Patent, das in allen
EU-Mitgliedstaaten gleichermaßen gilt. Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries: „Ich begrüße die Entscheidung des Ministerrats ausdrücklich, weil
das Gemeinschaftspatent die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit in
Europa nachhaltig stärkt."</FONT></P>
<P><FONT face=Arial,Helvetica,sans-serif size=2>Das angestrebte
Gemeinschaftspatent wird Erfindungen in der ganzen Europäischen Union
gleichen effektiven Schutz gewähren. Ein zentrales Gericht wird eine
europaweit einheitliche Rechtsprechung gewährleisten. In den Verhandlungen
hatte sich Deutschland zuletzt nachdrücklich für ein solches
Zentralgericht eingesetzt, um so ein sogenanntes „Reisegericht" (ohne
festen Sitz, in allen EU-Ländern umherreisend) zu verhindern. Aufgenommen
wurde auf deutschen Wunsch auch eine fünfjährige Übergangsfrist bis 2010,
während derer die nationalen Gerichte zuständig bleiben. Dies soll einen
reibungslosen Übergang zum neuen System gewährleisten. Gleichzeitig kann
damit die Expertise der einzelnen Mitgliedstaaten in die Rechtsprechung
zum Gemeinschaftspatent einfließen. </FONT></P>
<P><FONT face=Arial,Helvetica,sans-serif size=2>Beim Sprachenregime konnte
Deutschland durchsetzen, dass lediglich die Patentansprüche und nicht die
gesamten Unterlagen in alle EU-Sprachen übersetzt werden müssen. „Damit
ist es uns gelungen, ein für die Wirtschaft attraktives und praktikables
Patentsystem zu schaffen", sagte Bundesjustizministerin Zypries. Bei dem
Teil, der in alle EU-Sprachen übersetzt werden muss, hat Deutschland
erreicht, dass die Übersetzung nicht sofort bei Erteilung des Patents,
sondern erst in einem angemessenen Zeitraum danach erfolgen muss. Damit
wird der Industrie schnell ein Anspruch gesichert, ohne dass auf alle
Übersetzungen gewartet werden müsste.</FONT></P>
<P><FONT face=Arial,Helvetica,sans-serif size=2>Anfang 2000 hatte der
Europäische Rat in Lissabon die Einführung eines Gemeinschaftspatents
beschlossen. Es hat zum Ziel, den Erfindern und Unternehmen einen
möglichst unbürokratischen und kostengünstigen Patentschutz innerhalb der
EU zu bieten. Die Kommission hat daraufhin am 1. August 2000 einen
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Gemeinschaftspatent
vorgelegt. Die Bundesregierung hat sich seither für ein effizientes und
unternehmensfreundliches Gemeinschaftspatent eingesetzt. </FONT></P>
<P><FONT face=Arial,Helvetica,sans-serif size=2>Patente werden in Europa
bislang auf zwei Arten geschützt: zum einen über die nationalen
Patentämter (in Deutschland das Deutsche Patent- und Markenamt, DPMA),
wobei der Patentschutz dann auf das Territorium des jeweiligen Staates
begrenzt ist. Zum anderen können Erfindungen über das Europäische
Patentamt (EPA mit Sitz in München) geschützt werden, das auf der Basis
des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) nach Wahl des Anmelders ein
„Bündel" von Patenten erteilt. Das Bündelsystem vereinheitlicht lediglich
das Patenterteilungsverfahren, das zentral beim Europäischen Patentamt
durchgeführt wird. Resultat sind jeweils nationale Patente in den
Vertragsstaaten des EPÜ, die der Anmelder benannt hat. Für Streitigkeiten
sind die nationalen Patentgerichte zuständig. Diese Bündelpatente sowie
die nationalen Patente sollen neben dem Gemeinschaftspatent weiter
bestehen.<BR><A
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